Pfote drauf:
Schutz für treue Begleiter

Ihr Hund ist mehr als nur ein Haustier. Er ist treuer Begleiter, geduldiger Zuhörer, unermüdlicher Abenteurer, mutiger Entdecker und Familienmitglied.

Mit der RheinLand Hundehalterhaftpflichtversicherung spazieren Sie und Ihr pelziger Freund bestens abgesichert und sorglos durchs Leben.

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Frau gibt Hund High Five auf Wiese

TOP Leistungen
für Hund und Halter*in

Hunde sind unsere treuen Begleiter – doch selbst der bravste Vierbeiner kann mal einen Unfall verursachen, der richtig ins Geld geht.
Damit das kein Problem wird, sorgt die Hundehalterhaftpflichtversicherung dafür, dass eure Freundschaft auch in brenzligen Situationen ungetrübt bleibt.

  • Sicherer Schutz

    TOPversichert sind:

    • der/die Versicherte als Halter*in des Tieres
    • die Familienangehörigen
    • private Hundesitter*innen
  • Leistungen

    Die Hundehalterhaftpflicht hilft bei:

    • Sachschäden
    • Personenschäden und
    • Vermögensschäden

    Sie prüft die Haftungsfrage, übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte ab

  • Individuell

    Sie entscheiden, wie umfangreich Ihr Schutz sein darf und können sich zwischen zwei Paketen entscheiden:

    • dem soliden Standardpaket
    • dem umfangreichen Schutz der Hundehalterhaftpflicht Plus

TOPversichert mit der RheinLand Hundehalterhaftpflicht

  • Bis 20 Millionen Euro Versicherungssumme
    im Plus-Paket, bis 5 Mio. Euro im Standard-Paket

  • Versicherungsschutz auch im Ausland

  • Update-Garantie

  • Führen ohne Leine und Maulkorb

  • Teilnahme an Hundesport-Veranstaltungen und Hundeschauen

Noch mehr Leistungen im Plus-Paket

  • Rettungs- und Bergungskosten für das versicherte Tier bis 20.000 Euro

  • Mitversicherung von Welpen bis zu einem Alter von 12 Monaten

  • Schäden an privat gemieteten Räumen, an Mobiliar in Hotels, Ferienhäusern oder -wohnungen bis 30.000 Euro

  • Ausfalldeckung für Tierarztkosten bis 1.500 Euro, wenn ein Verursacher bei Verletzung des Hundes nicht gefunden wird/nicht leisten kann

  • Keine Selbstbeteiligung bei einem Schaden, es sei denn, Sie wünschen eine

  • ... und vieles mehr

Oft gefragt - hier beantwortet

Ob ein Hund eine Haftpflicht braucht oder nicht, hängt von den Regelungen der jeweiligen Bundesländer ab – eine einheitliche Vorschrift gibt es deutschlandweit nicht. In einigen Bundesländern ist der Nachweis einer Hundehaftpflicht Pflicht, während sie in anderen freiwillig bleibt. Zudem gibt es Bundesländer, in denen für bestimmte Hunderassen eine Versicherung verpflichtend ist.

Für sogenannte Listenhunde, oft auch als Kampfhunde bezeichnet, besteht jedoch fast überall in Deutschland Versicherungspflicht, da sie als potenziell höheres Risiko eingestuft werden.

Nicht versicherbar sind folgende Rassen bzw. ihre Kreuzungen:

American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Old English Bulldog, Pitbull Terrier, Römischer Kampfhund, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu.


Abgerichtete Hunde, mit einer das natürliche Maß übersteigenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen gefährlichen Eigenschaft mit vergleichbarer Wirkung (Beißkraft, fehlende Bisslösung).

Ja, sie kann als Sonderausgabe bei den "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Nicht versichert sind in der Hundehaftpflicht:

  • Vorsatz
  • Gewerbliche Nutzung der Hunde
  • Vermögensschäden, die nicht als Folge eines Sach- oder Personenschadens auftreten

Das gewisse Extra:
Der Hunde-Schutzbrief

  • Betreuungsservice bei Ausfall des Besitzers

    • Vermittlung von Tierpension oder "Gassigänger" z.B. bei Krankheit oder Unfall

    • Einkaufservice für Lebensmittel sowie Tierfutter inkl. Besorgung von Medikamenten

    • Betreuung des Tieres an einem Tag im Jahr bei besonderen Anlässen (Hochzeit, Umzug, Trauerfall)

  • Bei Krankheit oder Unfall des Hundes

    • Digitaler Tierarzt (Tele-Doc) mit Kostenübernahme für bis zu 3 Beratungen/Jahr

    • Vermittlung zum Tierarzt oder zur Tierklinik

  • Geschenk zur Wiedergutmachung

    • Bei Schäden durch den Hund, die im häuslichen Umfeld (z.B. gegenüber Postbote oder Besucher) passieren: Kostenübernahme für ein Geschenk in Höhe von 25 Euro je Kalenderjahr

    • Tipps zur konfliktfreien Streitbeilegung

  • Vermittlung rechtlicher Beratung

    • Wenn der Halter wegen des Hundes behördliche oder steuerliche Fragen hat

    • Wenn der Hund andere Personen schädigt

  • Tod des Hundes

    • Recherche und Vermittlung von Tierbestattern (ohne Kostenübernahme der Bestattung)

    • Vermittlung eines Psychologen

    • Digitale psychologische Beratung

  • Weitere starke Vorteile

    • Recherche und Benennung von Tierkliniken und Tierärzten

    • Bereitstellung von Informationen zum Wiederauffinden des Hundes

    • Beratung zu Einreise und Impfpflichten in andere Ländern

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