FAQ Unfall
Kann ich auch meine Familie mit absichern?
Die RheinLand bietet Ihnen Unfallversicherungen an, mit denen Sie sich und Ihre Familie individuell absichern können. Diese stimmen Sie mit Ihrem Berater speziell auf die Bedürfnisse Ihrer Familienmitglieder ab und bekommen eine optimal für Sie ausgerichtete Versorgung.
Welche Versicherungsleistungen können vereinbart werden?
In Ihrer privaten Unfallversicherung gibt es mehrere Leistungsarten, die Sie vereinbaren können:
Invaliditätsleistung
Wir leisten die Zahlung einer vereinbarten Kapitalsumme, wenn ein Unfall die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit von Ihnen oder einer mitversicherten Person dauerhaft beeinträchtigt. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem unfallbedingten Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme.
Unfallrente
Wir sichern Sie mit der lebenslangen Zahlung einer vereinbarten monatlichen Rente ab, sofern ein Unfall zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% führt.
Todesfallleistung
Kommt eine versicherte Person innerhalb eines Jahres infolge eines Unfalls um Leben, so erhalten die Hinterbliebenen eine vereinbarte Kapitalsumme.
Unfallkrankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Ist für Sie oder eine mitversicherte Person infolge eines Unfalls ein stationärer Krankenhausaufenthalt notwendig, so erhalten Sie für jeden Kalendertag dieser Zeit einen vereinbarten Betrag. Diese Leistung sichern wir Ihnen für eine Dauer von bis zu zwei Jahren zu. Zusätzlich wird für die gleiche Anzahl an Tagen des stationären Aufenthalts ein Genesungsgeld in gestaffelter Form garantiert. Dies erhalten Sie maximal für die Dauer von 100 Tagen. Im Rahmen der Plus-Versorgung verlängern wir die Leistungsdauer auf maximal 365 Tage.
Besteht der Versicherungsschutz nur im privaten Bereich oder auch im Beruf?
Ihre private Unfallversicherung der RheinLand Versicherung sichert Sie rund um die Uhr gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls ab. Damit genießen Sie den Versicherungsschutz sowohl im Privatbereich als auch bei der Ausübung des Berufes, sowie an jedem Ort auf der Welt.
Besteht auch für Neugeborene Versicherungsschutz?
Ja, bei der RheinLand besteht im Rahmen Ihres Unfallversicherungsvertrages für Ihre neugeborenen leiblichen Kinder beitragsfrei Versicherungsschutz für mindestens ein halbes Jahr ab der Vollendung der Geburt.
Die Versicherungssummen betragen je Kind für Invalidität 25.000 Euro, für Tod 2.500 Euro, für kosmetische Operationen 5.000 Euro und für Bergungskosten 2.500 Euro.
Was ist eine Gliedertaxe?
Die Gliedertaxe ist maßgebend für die Bemessung des Invaliditätsgrades bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Armen, Händen, Daumen, Fingern, Beinen, Füßen und Zehen sowie Augen, Gehör, Geruchs- und Geschmackssinn. Sie definiert prozentuale Anteile pro Körperteil an einer Gesamtinvalidität von 100%.
Eine Hand wird beispielsweise mit 55%, der Daumen mit 20% und der Zeigefinger mit 10% Invalidität bemessen. Der Verlust eines Auges wird mit 50% bewertet.
Die so ermittelten Invaliditätsgrade sind Grundlage für die Berechnung der auszuzahlenden Leistungen.
Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigungen gilt der entsprechende Teil des Invaliditätsgrades, so dass beispielsweise eine 50%ige Funktionsbeeinträchtigung eines Daumens noch zu einem Invaliditätsgrad von 10% führt.
Was ist eine Progression?
In der Unfallversicherung wird zwischen zwei Arten unterschieden. Im Rahmen einer Progression werden Anteile der Versicherungssumme ab einem bestimmten Invaliditätsgrad gestaffelt mit höheren Leistungen ausgewiesen. Für Sie bedeutet dies in Fällen einer hohen Invalidität auch hohe Leistungen. Bei einer Progression von 500% wird dabei beispielsweise im Falle einer Vollinvalidität das Fünffache der vereinbarten Versicherungsgrundsumme ausbezahlt. Eine andere Variante der Unfallversicherung ist die lineare Absicherung, bei der die Leistungen im gleichen Verhältnis zur Invalidität steigen.
Sie können durch den Abschluss einer hohen Progression in Ihrer Unfallversicherung mit niedrigen Versicherungsgrundsummen, und somit auch niedrigen Versicherungsbeiträgen, eine ausreichende Versorgung im Falle einer Vollinvalidität erreichen.
Werden die Leistungen aus der Unfallversicherung mit Leistungen anderer Versicherungsträger verrechnet?
Nein, alle Leistungen aus Ihrer privaten Unfallversicherung erhalten Sie unabhängig von den Leistungen Dritter. Eine Verrechnung wird nicht vorgenommen.
Wann brauche ich eine Unfallversicherung und wann eine Unfallrentenversicherung?
Die Unfallrentenversicherung ist für Sie eine optimale Ergänzung der "normalen" Unfallkapitalversicherung. Beide Versicherungen sind für unterschiedliche Bedarfsfälle konzipiert, die durch einen Unfall entstehen können. Die Unfallkapitalversicherung ist vor allem eine Absicherung im Falle der Vollinvalidität bzw. hoher Invaliditätsgrade, die in vielen Fällen eine sofortige hohe Kapitalleistung erfordern, z.B. für umfangreiche Umbaumaßnahmen oder Anschaffungen in Ihrem Lebensumfeld.
Ihre Unfallrentenversicherung ist eher auf den Ausgleich dauerhafter Mehrkosten oder sinkender Einkünfte ausgelegt, z.B. für die notwendige Anstellung einer Haushaltshilfe oder wenn der bisherige Beruf nicht mehr in der gleichen Art und Weise ausgeführt werden kann. Möglicherweise muss sogar eine neue Beschäftigung gesucht werden, die häufig nicht gleichermaßen vergütet wird.
Wann und wo habe ich Versicherungsschutz?
Generell besteht bei der RheinLand Versicherung Versicherungsschutz bei Unfällen, die einer versicherten Person weltweit und rund um die Uhr zustoßen können.
Welche Bedeutung hat die Dynamik?
Bei Vertragsabschluss werden die Versicherungssummen individuell auf Ihren finanziellen Bedarf im Falle eines Unfalls festgelegt. Damit Sie während der Vertragsdauer im Verhältnis zur allgemeinen Preissteigerung konstant bleiben, werden die Versicherungssummen des Vertrages durch die Dynamik jedes Jahr planmäßig angepasst. Mit diesem Vertragsbestandteil können Sie sicher sein, im Falle eines Unfalls immer eine aktuelle und ausreichende Versorgungssumme ausgezahlt zu bekommen, trotz der allgemeinen Preissteigerung.
Wie wird die Höhe der Unfallversorgungssumme ermittelt?
Bei der Ermittlung der richtigen Versorgungssumme wird in der Regel Ihr monatliches Einkommen als Orientierung herangezogen.
Zur Festlegung Ihres persönlichen Versorgungsbedarfs für die Unfallversicherung können Sie folgende Faustformel heranziehen:
Ihr aktuelles Brutto-Monatseinkommen multipliziert mit dem Faktor 0,3, ergibt Ihren monatlichen Versorgungsbedarf. Diese ist die Lücke der gesetzlichen Versorgung bei einem Freizeitunfall, also die Differenz zwischen der gesetzlichen Absicherung und Ihrem aktuellen Einkommen.
Wenn Sie den Versorgungsbedarf mit dem Faktor 240 multiplizieren, erhalten Sie den Kapitalbedarf aus einer Unfallversicherung für den Fall einer Vollinvalidität. Dieser Kapitalbedarf zeigt Ihnen, welche Summe Sie bei einer durchschnittlichen Geldanlage investieren müssten, um den Ausgleich der entstandenen Lücke lebenslang sicher zu stellen.
Zur Ermittlung der notwendigen Invaliditätsgrundsumme dividieren Sie einfach Ihren Kapitalbedarf durch die gewünschte Progression. Sie müssen beispielsweise den Kapitalbedarf durch 5 teilen, wenn Sie eine Progression von 500% wünschen. Für die 350er-Progression teilen Sie den Kapitalbedarf durch 3,5.